Aufgrund der aktuellen Entwicklung – Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab 24.08.2020
Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht sofort, sondern informieren Sie sich zunächst hier:
- Bitte nehmen Sie zunächst immer telefonischen Kontakt auf und sprechen ab, ob ein Besuch erforderlich ist
- Kanzleibesuch nur für vereinbarte Termine und zur Abgabe von Unterlagen (sofern diese angefordert wurden oder vorher eine telefonische Rücksprache erfolgt ist)
- Kein Kanzleibesuch für Nachfragen zu laufenden Verfahren oder zur Terminvereinbarung
- Bitte nehmen Sie zunächst immer telefonischen Kontakt auf und sprechen ab, ob ein Besuch erforderlich ist
- Wir sind in jedem Falle telefonisch unter 0202/454844 und per Email info@rechtsanwalt-johann.de erreichbar
- Zur Reduzierung der sozialen Kontakte werden, soweit möglich, Telefontermine empfohlen
- Unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen können Kanzleibesuche unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Die Maskenpflicht gilt auch für unsere Kanzleiräume
- Sie hatten keinen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall in den vergangenen 14 Tagen
- Sie waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet (neg. Testergebnisse von Flughäfen oder aus dem Ausland reichen nicht aus)
- Sie haben keine Anzeichen einer Corona-Virusinfektion
- Kommen Sie bitte möglichst ALLEINE (Ausnahme: hilfebedürftige Personen); kein Warten von Begleitpersonen im Wartebereich möglich
- bitte nur Einzeln eintreten und Hände desinfizieren
- wahren Sie die Abstandsregelungen
- Das Berühren von Kanzleiinventar sollte soweit wie möglich vermieden werden