Aufgrund der aktuellen Entwicklung – Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab 24.08.2020

 

Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht sofort, sondern informieren Sie sich zunächst hier:

  • Bitte nehmen Sie zunächst immer telefonischen Kontakt auf und sprechen ab, ob ein Besuch erforderlich ist
  • Kanzleibesuch nur für vereinbarte Termine und zur Abgabe von Unterlagen (sofern diese angefordert wurden oder vorher eine telefonische Rücksprache erfolgt ist)
  • Kein Kanzleibesuch für Nachfragen zu laufenden Verfahren oder zur Terminvereinbarung
  • Bitte nehmen Sie zunächst immer telefonischen Kontakt auf und sprechen ab, ob ein Besuch erforderlich ist

 

  • Wir sind in jedem Falle telefonisch unter 0202/454844 und per Email info@rechtsanwalt-johann.de erreichbar
  • Zur Reduzierung der sozialen Kontakte werden, soweit möglich, Telefontermine empfohlen

 

  • Unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen können Kanzleibesuche unter folgenden Bedingungen erfolgen:
  • Die Maskenpflicht gilt auch für unsere Kanzleiräume
  • Sie hatten keinen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall in den vergangenen 14 Tagen
  • Sie waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet (neg. Testergebnisse von Flughäfen oder aus dem Ausland reichen nicht aus)
  • Sie haben keine Anzeichen einer Corona-Virusinfektion
  • Kommen Sie bitte möglichst ALLEINE (Ausnahme: hilfebedürftige Personen); kein Warten von Begleitpersonen im Wartebereich möglich
  • bitte nur Einzeln eintreten und Hände desinfizieren
  • wahren Sie die Abstandsregelungen
  • Das Berühren von Kanzleiinventar sollte soweit wie möglich vermieden werden