Kanzleibetrieb ab 16.12.2020 „Lockdown“

 

  1. Soweit möglich, wird auf jeden persönlichen Kontakt verzichtet. Die Kanzlei bleibt idR für den Publikumsverkehr geschlossen.
  2. Persönlicher Kontakt nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvereinbarung. Bitte einen persönlichen Kontakt immer vorher telefonisch absprechen, um zu klären, ob die Erforderlich ist.
  3. Wir versuchen, sämtliche Termine telefonisch und per Email abzuwickeln.
  4. Sie können uns nach wie vor telefonisch erreichen. Bitte beachten Sie hierzu die geänderten Öffnungszeiten.

 

  • Kein Kanzleibesuch für Nachfragen zu laufenden Verfahren oder zur Terminvereinbarung
  • Wir sind in jedem Falle telefonisch unter 0202/454844 und per Email info@rechtsanwalt-johann.de erreichbar

 

  1. Sofern ein Kanzleibesuche abgesprochen ist, muss dieser unter folgenden Bedingungen erfolgen:
  • Die Maskenpflicht gilt auch für unsere Kanzleiräume
  • Sie befinden sich nicht in angeordneter Quarantäne
  • Sie hatten keinen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall in den vergangenen 14 Tagen
  • Sie sind in den vergangenen 14 Tagen nicht getestet worden
  • Sie waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet
  • Sie haben keine Anzeichen einer Corona-Virusinfektion; sie sind gesund
  • Kommen Sie bitte ALLEINE (Ausnahme: hilfebedürftige Personen); kein Warten von Begleitpersonen im Wartebereich möglich
  • bitte nur Einzeln eintreten und Hände desinfizieren
  • wahren Sie die Abstandsregelungen