Kanzleibetrieb ab 16.12.2020 „Lockdown“
- Soweit möglich, wird auf jeden persönlichen Kontakt verzichtet. Die Kanzlei bleibt idR für den Publikumsverkehr geschlossen.
- Persönlicher Kontakt nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvereinbarung. Bitte einen persönlichen Kontakt immer vorher telefonisch absprechen, um zu klären, ob die Erforderlich ist.
- Wir versuchen, sämtliche Termine telefonisch und per Email abzuwickeln.
- Sie können uns nach wie vor telefonisch erreichen. Bitte beachten Sie hierzu die geänderten Öffnungszeiten.
- Kein Kanzleibesuch für Nachfragen zu laufenden Verfahren oder zur Terminvereinbarung
- Wir sind in jedem Falle telefonisch unter 0202/454844 und per Email info@rechtsanwalt-johann.de erreichbar
- Sofern ein Kanzleibesuche abgesprochen ist, muss dieser unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Die Maskenpflicht gilt auch für unsere Kanzleiräume
- Sie befinden sich nicht in angeordneter Quarantäne
- Sie hatten keinen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall in den vergangenen 14 Tagen
- Sie sind in den vergangenen 14 Tagen nicht getestet worden
- Sie waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet
- Sie haben keine Anzeichen einer Corona-Virusinfektion; sie sind gesund
- Kommen Sie bitte ALLEINE (Ausnahme: hilfebedürftige Personen); kein Warten von Begleitpersonen im Wartebereich möglich
- bitte nur Einzeln eintreten und Hände desinfizieren
- wahren Sie die Abstandsregelungen