3G Regel

Aufgrund des veränderten Infektionsgeschehens möchten wir bitte für Besprechungen Folgendes zu beachten:

1. Für Besprechungen bitten wir die 3G Regel Zu unserem Schutz müssen Sie für persönliche Besprechungen

             GEIMPFT GENESEN oder GETESTET

sein. Wir sind dies auch.

2. Soweit möglich, wird auf jeden persönlichen Kontakt verzichtet.

Persönlicher Kontakt nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvereinbarung. Bitte einen persönlichen Kontakt immer vorher telefonisch absprechen, um zu klären, ob er Erforderlich ist.

Kein Kanzleibesuch für Nachfragen zu laufenden Verfahren oder zur Terminvereinbarung

3. Sofern ein Kanzleibesuche abgesprochen ist, muss dieser unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Die Maskenpflicht (med. Maske oder FFP2 Maske) gilt auch für unsere Kanzleiräume
  • bitte nur Einzeln eintreten und Hände desinfizieren
  • Kommen Sie bitte ALLEINE (Ausnahme: hilfebedürftige Personen); kein Warten von Begleitpersonen im Wartebereich
  • wahren Sie die Abstandsregelungen
  • Sie befinden sich nicht in angeordneter Quarantäne
  • Sie hatten keinen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Virus-Fall in den vergangenen 14 Tagen
  • Sie waren in den letzten 14 Tagen nicht in einem Hochrisikogebiet
  • Sie haben keine Anzeichen einer Corona-Virusinfektion; sie sind gesund

Vielen Dank!