Sozialrecht

Seit Dezember 2009 ist Rechtsanwalt Lars Johann Fachanwalt für Sozialrecht.
Das Sozialrecht selbst ist nochmals in veschiedene Rechtsgebiete, die größtenteils in den 12 Sozialgesetzbüchern normiert sind.

Dazu gehören:

* Rechte der Arbeitlosen ( ALG I; ALG II oder Hartz IV)
* Krankenversicherungsrecht
* Unfallversicherungsrecht
* Pflegeversicherungsrecht
* Schwerbehindertenrecht
* Grundsicherungsrecht (Sozialhilfe, SGB XII)
* Rentenversicherungsrecht
* Kinder- und Jugendhilfe
* Pflegeversicherungsrecht
* aber auch Ausbildungsförderung (BaföG) und Kinderzuschlag

Sollten Sie rechtliche Probleme in einem dieser Bereiche haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Lars Johann gerne zur Verfügung.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Amtes in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unzufrieden sind, sollten Sie dies nicht hinnehmen, sondern sich dagegen wehren. Dabei empfiehlt es sich, bereits im Widerspruchsverfahren einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, da die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten wesentlich höher sind und die Verfahrensdauer wesentlich kürzer ist.

Da das Sozialrecht ein sehr weites Feld ist und oftmals der Mandant gar nicht weiß, ob sein Fall zum Sozialrecht gehört, sind in der Folge die gängigsten Fälle des Sozialrechts aufgelistet. Diese Liste ist allerdings nicht abschließend, so dass Sie sich auch gerne an mich wenden können, wenn Ihr Fall nicht explizit im Folgenden genannt ist.

Hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema „Hartz4 und Sozialrecht“ finden Sie auch auf der Ratgeberseite https://www.hartz4.org oder schauen Sie mal unter https://www.hartz4.org/anwalt-kanzlei/k/wuppertal/ vorbei.

*Sie beziehen Leistungen vom Jobcenter?
Alles was mit dem Jobcenter zutun hat gehört zum Sozialrecht und bedarf eigentlich immer der Überprüfung. Fast jeder Bescheid ist fehlerhaft und führt dazu, dass Sie zu geringe Leistungen erhalten. Häufige Fehlerquellen sind die falsche Anrechnung von Arbeitseinkommen, Kindergeld oder sonstigen Einnahmen; falsche Wohnkostenberechnung oder Nichtberücksichtigung von Mehrbedarf; ungerechtfertigte Sanktions- oder Rückforderungsbescheide.

Sie sollten daher jeden Leistungsbescheid, in jedem Fall jeden Bescheid, der Sie belastet, überprüfen lassen. Dabei haben Sie den Vorteil, dass Sie als Empfänger von Jobcenter-Leistungen Anspruch auf Beratungshilfe haben, so dass die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie in jedem Fall übernommen wird. Scheuen Sie sich daher nicht, sich mit Ihren Fragen an mich zu wenden.

*Sie beziehen Leistungen vom Sozialamt in Form der Grundsicherung?
In diesem Fall gilt dasselbe wie bei den Empfängern von Leistungen von der ARGE. Auch hier sollten Sie Ihre Bescheide überprüfen lassen, da insbesondere der Mehrbedarf für Schwerbehinderte und das zusätzliche Pflegegeld selten berücksichtigt werden. Als Empfänger von Grundsicherungsleistungen haben auch Sie Anspruch auf kostenfreie Beratung durch einen Rechtsanwalt.

*Sie haben Probleme mit dem Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt hat eine Speerzeit verhängt, Ihren Anspruch nicht richtig berechnet, das Ruhen des Arbeitslosengeldes angeordnet, den Gründungszuschuss nicht bewilligt oder eine Sanktion verhängt? Auch in diesem Fall sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen.

*Ihr Arzt sagt, Sie müssten einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben das zuständige Amt sieht das jedoch anders?
Häufig ist es so, dass die Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen, eine Erhörung des Grades der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen abgelehnt werden, da bei den Ämtern häufig nur nach Aktenlage entschieden wird. Hier lohnt es sich in jedem Fall gegen ablehnende Entscheidungen vorzugehen, da spätestens im gerichtlichen Verfahren ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wird, das nahezu immer die Einschätzung Ihres Hausarztes bestätigt, so dass der Bescheid entsprechend geändert werden muss.

*Für Sie oder einen Angehörigen wurde der Pflegeaufwand nicht anerkannt?
Auch hier gilt, dass meist die Einschätzung des Pflegedienstes oder des Hausarztes diejenige ist, die sich am Ende durchsetzt. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass der MDK zu falschen, teilweise nicht nachvollziehbaren Ergebnissen kommt. Auch hier lohnt es sich, sich dagegen zur Wehr zu setzen, da Leistungen immer auch nachträglich ab Antragstellung gewährt werden.

*Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse?
Auch diese Problematiken gehören zum Sozialrecht, so dass Sie auch hier, wenn Ihnen Leistungen nicht bewilligt wurden, die Rechtmäßigkeit überprüfen sollten.

*Die Rentenversicherung zahlt nicht die Ihnen zustehenden Leistungen, behauptet Sie hätten die Wartezeit nicht erfüllt oder bewilligt die notwendige Rehamaßnahme nicht?
Auch hier gilt, setzen Sie sich dagegen zur Wehr.

*Trotz eines Arbeitsunfalls will die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen?
Oftmals sind hier die sogenannten Wegeunfälle das Problem. Gerade bei schweren Unfällen mit erheblichen körperlichen Folgen, ist es wichtig, dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt. Darüber gibt es jedoch oftmals Streit. Sollte hier ein Unfall vorliegen und Sie der Meinung sein, ein Wegeunfall liegt vor, sollten Sie hier in jedem Fall sich von Anfang an, an einen Fachanwalt wenden.
Aber auch Kleinigkeiten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. So ist vielen unbekannt, dass Hilfsmittel, die beschädigt werden, ebenfalls von der Unfallversicherung übernommen werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Kindern während der Schulzeit durch einen Unfall die Brille kaputt geht, diese Schäden werden auch von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

*Sie haben einen Bescheid der Familienkasse erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind?
Auch die Leistungen der Familienkasse, wie Kindergeld oder Kinderzuschlag sind Teil des Sozialrechts.

*Kosten
Eine wesentliche Frage ist natürlich die Höhe der Kosten. Zunächst einmal wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich, bevor überhaupt Kosten entstehen, Ihnen das Kostenrisiko transparent darlegen. Dabei ist zu berücksichtigten, dass im Erfolgsfall die Gegenseite die Kosten übernehmen muss. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für das gerichtliche Verfahren, also die anfallenden Anwaltsgebühren. Das Widerspruchsverfahren wird in der Regel jedoch nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Auch hier gilt, dass dies zunächst unverbindlich in einem persönlichen Gespräch geklärt wird.